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Olaf GläßerFinanzkonzepte · Westerwald
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Wie hoch sind die Abschläge bei früherem Renteneintritt?

Von Olaf Gläßer, Finanzberater im Westerwald · 30+ Jahre Erfahrung in der Ruhestandsplanung · Stand: 02. November 2026

Kurz gesagt

Für jeden Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen, wird die gesetzliche Rente um 0,3 % gekürzt. Das sind 3,6 % pro Jahr und höchstens 14,4 %. Der Abschlag gilt für die gesamte Rentenbezugsdauer.

So funktioniert der Abschlag

Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre (ab Jahrgang 1964). Frühestens ist der Rentenbeginn für langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren ab 63 möglich – mit Abschlägen.

Beispiel

  • 2 Jahre früher: −7,2 %
  • 3 Jahre früher: −10,8 %
  • 4 Jahre früher: −14,4 %

Abschläge ausgleichen

Ab dem 50. Lebensjahr können Sie bei der Rentenversicherung eine Auskunft über die Höhe der Ausgleichszahlung anfordern. Die Zahlungen sind als Altersvorsorgeaufwand steuerlich absetzbar. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Steuersatz, Lebenserwartung und Alternativen ab.

Quellen

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