Muss ich als Rentner Steuern zahlen?
Von Olaf Gläßer, Finanzberater im Westerwald · 30+ Jahre Erfahrung in der Ruhestandsplanung · Stand: 02. November 2026
Kurz gesagt
Ja, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2026 12.348 € pro Jahr für Alleinstehende). Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % seiner gesetzlichen Bruttorente; der übrige Teil bleibt als fester Rentenfreibetrag lebenslang steuerfrei.
Der Besteuerungsanteil
Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte. Für den Rentenbeginn 2026 sind es 84 %.
Was zählt zum Einkommen?
- gesetzliche Rente (Besteuerungsanteil)
- Betriebsrenten, meist voll steuerpflichtig
- private Renten mit Ertragsanteil
- Mieteinnahmen und Kapitalerträge
Warum das wichtig ist
Viele Ruheständler planen mit der Bruttorente und sind vom Steuerbescheid überrascht. Wer seine Einkünfte im Ruhestand nicht exakt beziffern kann, hat keine Planung – sondern Hoffnung. Eine saubere Steuerplanung gehört deshalb in jede Ruhestandsplanung.
Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung. Für Ihre persönliche Steuerberechnung wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Quellen
- § 32a Einkommensteuergesetz: Grundfreibetrag 2026 = 12.348 € (Alleinstehende), 24.696 € (Zusammenveranlagung)
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