Gefährliches Herbstlaub – Wer muss die Blätter vom Gehweg fegen?

Wenn im Herbst die Bäume ihr Laub verlieren, können Gehwege schnell zur gefährlichen Rutschbahn werden. Um diesem Risiko zu begegnen, müssen die Blätter rechtzeitig beseitigt werden. Doch wer ist dafür zuständig und wer haftet im Fall der Fälle? Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Die Blätter, die im Herbst von den Bäumen fallen, können auf Straßen und Gehwegen gefährlich werden. Insbesondere dann, wenn es nass ist, wird es schnell auch rutschig. Um Fußgänger vor Unfällen zu schützen, gibt es die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie regelt, dass notwendige und zumutbare Schritte unternommen werden, damit sich niemand verletzt. Denn kommt jemand zu Schaden, weil er auf nassem Laub ausrutscht, steht ihm laut Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Schadenersatz zu.